Am Ende des Geschäftsjahrs steht der Jahresabschluss. Er stellt den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens sowie die Vermögens- und Finanzlage dar. Wenn Ihr Unternehmen der Buchführungspflicht unterliegt und Sie bilnazieren müssen, besteht der Jahresabschluss in der Regel aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang und soweit erforderlich Lagebericht. Freiberufler und Kleingewerbetreibende stellen meist eine Einnahme-Überschussrechnung auf.
Unsere Leistungen sind u.a.:
Handelsrechtliche Jahresabschlüsse, Steuerbilanzen inkl. Sonder- und Ergänzungsbilanzen, Erstellungs- und Erläuterungsberichte, Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüsse , Auseinandersetzungsbilanzen, Liquidationsbilanzen, Einnahme-Überschussrechnungen sowie sämtliche Steuererklärungen.